Corona – Hygieneplan für die VS Siezenheim

Hygiene in Corona-Zeiten

INHALT

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Vorbemerkunge
  3. Persönliche Hygiene: 3.1. Wichtigste Maßnahmen
  4. Raumhygiene: Klassenräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrkräftezimmer und STB
  5. Hygiene im Sanitärbereich
  6. Infektionsschutz in den Pausen
  7. Infektionsschutz im Unterricht und in der Betreuung
  8. Infektionsschutz im SportunterrichtInfektionsschutz im Musikunterricht
  9. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf
  10. Meldepflicht

1. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasenbedeckung (bis auf den Unterricht) im ges. Schulgebäude
  • Wenn möglich, den Abstand von 1 m beibehalten
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
  • Hände waschen – Handhygiene
  • Regelmäßiges Lüften der Räume
  • Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung oder Covid19 Erkrankung soll bzw. muss die betreffende Person zu Hause bleiben
  • Meldepflicht bei Erkrankung mit Covid19 an die Schule und an das zuständige Gesundheitsamt (auch durch die SL: Covid-Datenmeldung)

2. VORBEMERKUNG

Der vorliegende Hygieneplan ‚Corona‘ dient als Ergänzung zum Hygieneplan (August 2020), der allen Schulen des Landes zur Verfügung gestellt wurde. Schulleitungen, Lehrkräfte sowie pädagogisches Personal sorgen dafür, dass die Schüler/innen die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

3. PERSÖNLICHE HYGIENE

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Infektion durch Aerosole (etwa beim Sprechen, Husten und Niesen). Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Virenhaltige Aerosole können sich in Räumen verteilen und können zu Übertragungen führen. Eine Übertragung über kontaminierte Oberflächen gilt nach derzeitiger Fachexpertise als wenig wahrscheinlich, ist aber nicht vollständig auszuschließen.

3.1. Wichtigste Maßnahmen

  • Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten           Schulgebäude, in geschlossenen Räumen, auf engen Fluren und Gängen – ausgenommensind der Unterricht, ebenso in der STB auf Fluren und Gängen und im Speisesaal, beim Essenholen.
  • Das Betreten des Schulgeländes für schulfremde Personen ist ebenfalls nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung zulässig (FFP2).
  • Die Mindestabstandsregel von 1 m wird für alle unmittelbar im Bereich Schule tätigen Personen (Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte) in der Schule und im Rahmen schulischer Veranstaltungen (Risikostufe 1+2) klassenweise aufgehoben. Die Mindestabstandsregel soll gegenüber schulfremden Personen beibehalten werden.
  • Die Beibehaltung der Abstandsregeln der Lehrpersonen und sonstigem Personal untereinander wird dringend empfohlen. Bei Dienstbesprechungen und Konferenzen, sowie Eltern- und SchülerInnenversammlungen soll ein Mindestabstand von 1 m eingehalten werden. Als Räume stehen der Pausenraum und der Turnsaal zur Verfügung. In Risikostufe 2 und 3 finden keine Elternversammlungen statt. Das Schulforum bzw. die Elternsprechtage werden digital abgehalten.
  • Die Klassenverbände/Lerngruppen sollten sich, soweit dies organisatorisch möglich ist, nicht untereinander vermischen, sondern als feste Gruppen im Lehrbetrieb zusammenbleiben. Dies gilt nicht für die Freizeitstunde in der STB.
  • Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung oder sonstigen mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, siehe auch Website des RKI) soll die betroffene Person zu Hause bleiben, die Schule muss digital oder telefonisch informiert werden!

Die Lehrkräfte sind aufgefordert, den Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler zu beobachten. Bei akuten Symptomen wie oben beschrieben sollte ein Antigen-Test durchgeführt werden. Bei Abholung werden die Eltern gebeten, zusätzlich einen PCR-Test bei einer Teststraße durchzuführen - eine häusliche Isolierung ist bis zum Erhalt des Befundergebnisses erwünscht. Aufgrund der neuen Verordnungen ist ein Zuhausebleiben als K2-Person nicht mehr nötig, von der SL wird dies jedoch gewünscht, wenn die Schülerin/der Schüler mit der erkrankten Person in einem Haushalt wohnt.

  • Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sollen unterlassen werden
  • Basishygiene einschließlich der Handhygiene ist einzuhalten: Die wichtigste Hygienemaßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife für eine Dauer von 20 bis 30 Sekunden, insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen, nach dem Toilettengang.
  • Das gründliche und regelmäßige Händewaschen ist in der gesamten Schule gewährleistet; sollte dies einmal jedoch nicht möglich sein, kann das sachgerechte Desinfizieren der Hände eine Alternative darstellen. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert.

Die Händedesinfektion bei Kindern in der Grundschule muss unter Aufsicht und vorheriger Unterweisung erfolgen. Dem Händewaschen ist in jedem Fall der Vorzug zu geben.

Desinfektionsmittel sind Gefahrenstoffe, deren Umgang und Lagerung ist in der Schule geregelt.

  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen. Das gilt insbesondere für SchülerInnen.
  • Persönliche Gegenstände sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden, z. B. Stifte, Trinkbecher, Ordner, Bücher, Arbeitshefte.
  • Hustenetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! 

4. RAUMHYGIENE: KLASSENRÄUME, AUFENTHALTSRÄUME, VERWALTUNGSRÄUME, KONFERENZZIMMER, TURNSAAL UND STB

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Es muss ein kompletter Austausch der im Raum befindlichen Luft erreicht werden, um die Aerosole zu entfernen; einfaches Lüften reicht nicht aus. Daher muss mehrmals täglich, mindestens einmal in jeder Unterrichtsstunde bzw. Betreuungsstunde sowie in jeder Pause, eine Durchlüftung durch vollständig geöffnete Fenster und eine Luftabzugsmöglichkeit (z. B. offene Tür) über mehrere Minuten vorgenommen werden. Aus Sicherheitsgründen müssen daher verschlossene Fenster für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrperson oder durch das Betreuungspersonal geöffnet werden.

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.

In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.

Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.

Folgende Areale sollten besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mehr als einmal täglich gereinigt werden:

  • Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen und Fenster)
  • Treppen- & Handläufe,
  • Lichtschalter,
  • Tische (im Fall von wechselnden Nutzern),
  • Computermäuse, Tastaturen, Telefone (durch Beschäftigte oder Lehrpersonal)

5. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH

In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind täglich zu entleeren.

Kontrollgänge finden durch den Objektbetreuer (oder Reinigungspersonal) statt, fehlende Dinge sind ihm zu melden.

Damit sich nicht zu viele Schüler/innen zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, muss am Eingang der Toiletten durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur zwei Schüler bzw. Schülerinnen aufhalten dürfen.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch- Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.

6. ALLGEMEINER INFEKTIONSSCHUTZ

Eltern betreten in Stufe 2 das Schulgebäude nur im Notfall und bei sehr dringenden Angelegenheiten und in Stufe 3 nur nach telefonischer Voranmeldung.  Kinder werden vor Unterrichtsbeginn vor das Schulgebäude gebracht oder abgeholt. Die Betreuung von Schulkindern aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern muss in Stufe 3 gegeben sein (Ausnahme: Die Behörde gibt etwas Anderes für einzelne Klassen oder die gesamte Schule vor). Auf dem Weg zur Klasse müssen die Kinder im Gebäude einen Mund-Nasen-Schutz tragen und nehmen diese erst in den Unterrichtsräumen an ihrem Platz ab.

Der Pausenbereich in der großen Pause wurde auf 4 Bereiche erweitert. Aufsichtspflichten sind im Hinblick auf die veränderte Bereichssituation angepasst. Einer Pausenzeit im Freien ist gegenüber der Pausenzeit im Gebäude der Vorzug zu geben. Der Unterricht beginnt für alle 8 Klassen um 8:00 Uhr, Einlass ist ab 7:40 Uhr in Risikostufe 1 und 2. In Risikostufe 3 wird der Einlass auf 07:30 Uhr umgestellt (Zeitschaltung). Kontakt mit Klassenlehrern und - lehrerinnen, Sekretariat sowie Schulleitung erfolgt möglichst mit vorheriger telefonischer Anmeldung. 

7. INFEKTIONSSCHUTZ IM UNTERRICHT und Betreuung

Der Unterricht und die Betreuung sind – soweit möglich – in festen Lerngruppen durchzuführen, um Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Auch die Zuordnung der Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher sollte so wenig Wechsel wie möglich enthalten. Das Gebot der Kontaktminimierung sollte auch für alle Lehrpersonen an der Schule gelten.

Schulübergreifende Tätigkeiten oder schulübergreifende Konferenzen in Stufe 1 und 2 mit Präsenz von Lehrkräften sollten sich an den Hygienestandards orientieren. (Risikoanalyse ab Stufe 2).

Schulmittagessen

In der STB ist darauf zu achten, dass der Abstand möglichst eingehalten wird und sich nicht so viele Personen gleichzeitig vor der Essensausgabe befinden. Der Speisebereich wurde in zwei Gruppenbereiche A/B unterteilt! Jede Gruppe ist einem fixen Freizeitpädagogen zugeteilt. Nach der 2. Lernstunde werden die Gruppen aufgehoben und eine Trennung im Freizeitteil ist organisatorisch nicht mehr möglich.

Im Speisesaal ist beim Gang von und zu den Tischen und bei der Ausgabe des Essens eine MNS zu tragen. Die Handhygiene ist unbedingt zu beachten.

Nach jedem Essensdurchgang sind die Tische vom pädagogischen Personal oder Reinigungspersonal zu reinigen.

8. INFEKTIONSSCHUTZ IM SPORTUNTERRICHT

Beim Sportunterricht, bei Sport-Arbeitsgemeinschaften und anderen Bewegungsangeboten gilt:

  • Situationen mit Körperkontakt sind zu vermeiden, Ausnahmen sind Hilfestellungen durch Lehrkräfte bzw. Mitschüler/innen
  • Sport bevorzugt im Freien
  • Sport in der Halle:
    • Ausreichende Lüftung der Halle und Umkleidekabinen; für mind. 10 Minuten Stoß- und Querlüftung
    • Umkleideräume können genutzt werden, wenn 1 m Abstand eingehalten werden kann, das Duschen im Grundschulbereich ist nicht vorgesehen.
    • WC‘ s können genutzt werden, die Anzahl von zwei sollte nicht überstiegen werden
    • Die Halle darf nur klassenweise genutzt werden (Ausnahme: Betreuungskinder wegen Religionsstunden, die mit anderen Klassen turnen mitgehen müssen.)
    • Umkleidekabinen, Sporthalle und Sanitärbereiche sind nach der Nutzung am Unterrichtstag zu reinigen!
    • Bei Wechsel der Lerngruppen und dem Lehrpersonal sind die Handhygieneregeln zu beachten; Sportgeräte müssen vom Lehrpersonal (Zeitmangel) nicht desinfiziert werden

9. INFEKTIONSSCHUTZ IM MUSIKUNTERRICHT (auch Chor-, Orchester und Theaterproben sowie Arbeitsgemeinschaften im musischen Bereich bei Risikostufe 1+2)

  • Vermeidung von KörperkontaktAusreichendes Platzangebot oder Unterricht im Freien
  • Ausreichende Lüftung gewährleisten, einmal während und nach jeder Unterrichtseinheit (Stoß- und Querlüftung)
  • Musikinstrumente oder andere Materialien dürfen nur von einer Person genutzt werden, danach ist das Instrument o.ä. zu reinigen (Desinfektionstücher verwenden)
  • Beachtung der Handhygiene vor und nach dem Unterricht beim Lehrpersonal und bei Schüler/innenChorproben und das Singen im Unterricht dürfen stattfinden, wenn ein großer Probenraum genutzt wird und alle Sängerinnen und Sänger einen Mindestabstand von 2 m einhalten können und wenn der Probenraum alle 30 min gelüftet wird.
  • Das Singen im Freien ist zu bevorzugen!
  • Bei Proben und Aufführungen ist bis zur Einnahme der Plätze von Sänger/innen sowie Publikum eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und während der gesamten Dauer der Veranstaltung wird empfohlen, diese nicht abzusetzen. Der Mindestabstand eines Chores oder der Schulband zum Publikum beträgt mindestens 4 m. Ab Risikostufe 3 sind keine Schulveranstaltungen, außerschulische Kontakte/Workshops etc. zulässig.
  • Die Teilnahme an Aufführungen und Wettbewerben außerhalb der Schule ist nur gemäß der Risikostufe im Bundesland Salzburg für Schulen, den Abstandsgeboten und Hygieneregeln möglich.

10. PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO FÜR EINEN SCHWEREN COVID-19-KRANKHEITSVERLAUF

Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Grunderkrankung bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit haben können (Risikogruppe), müssen dies der Schule durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung nachweisen.

11. MELDEPFLICHT

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID- 19 Fällen in Schulen umgehend der Schulleitung zu melden.

 

VD Dipl. Päd. Christine Winkler